Wahlarzt

„Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich aus dem gesetzlichen Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Es freut mich, dass Sie mir in diesem Fall Ihr Vertrauen schenken.“

Dr. med. univ. Wolfgang Dent
Facharzt für Neurologie

Was habe ich als Wahlarzt zu bieten?

Als Wahlarzt kann ich in meinem Fachgebiet alle Leistungen anbieten, die auch Kassenvertragsärzte bieten. Ich kann darüber hinaus aber auch Leistungen anbieten, die derzeit von der Kasse noch nicht bezahlt werden. Sei es, dass diese Leistungen der Kasse zu teuer sind oder dass sie einfach noch zu neu sind. Als Wahlarzt agiere ich naturgemäß patientenfreundlicher: Überfüllte Wartezimmer, Massenabfertigung und " 3-Minuten-Medizin" gibt es deshalb bei mir nicht. Ich nehme mir für Sie Zeit.

Kann ich Sie als Wahlarzt überweisen?

Jeder Wahlarzt kann seine Patienten zu anderen Wahlärzten oder Kassenvertragsärzten überweisen. Es bedeutet also überhaupt keinen Unterschied, ob die Überweisung beispielsweise für das Röntgen oder die Magnetresonanzuntersuchung von einem Vertragsarzt oder von einem Wahlarzt ausgestellt wurde.

Wie ist es mit Rezepten und Heilbehelfen?

Als Wahlarzt stelle ich Ihnen ein Privatrezept (für Medikamente) oder eine Privatverordnung (für Heilbehelfe) aus. Diese müssen von der Kassa bestätigt werden und werden dann wie ein normales Kassenrezept gehandhabt.

Was kostet eine Behandlung in meiner Wahlarzt-Praxis?

Die Behandlung durch den Wahlarzt ist in den allermeisten Fällen günstiger als Sie glauben. Auf jeden Fall ist meine Honorargestaltung transparent. Vor Beginn der Behandlung kann ich Ihnen gerne eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten unterbreiten.

Was bringt eine Zusatzversicherung?

Je nach Versicherungsvertrag wird von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert. Es gibt mittlerweile am Markt der privaten Versicherungen verschiedene interessante Angebote, bei denen auch Wahlarztkosten inkludiert sind. Erwägen Sie deshalb die Möglichkeiten einer ambulanten Zusatzversicherung!

Kontakt

Dr. med. univ. Wolfgang Dent
Facharzt für Neurologie
Bahnhofweg 3
6380 St. Johann in Tirol
Österreich

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich:13:00–17:00 Uhr

Kontaktformular:

Vielen Dank! Ihr Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns in Kürze mit einem Terminvorschlag.
Ihr Kontaktformular konnte leider nicht übermittelt werden. Bitte versuchen Sie es noch einmal.